Die einzige Antwort, die mir dazu einfällt ist, dass Wohnwagengespanne bei Einhaltung der festgelegten Regelungen der 9.AusnVO zur StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen max. 100 km/h fahren dürfen.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, darf das Wohnwagengespann nur max. 80 km/h fahren.