ERGÄNZUNGEN IM CAMPINGFÜHRER




Gespannkennzeichnung in Spanien

Besondere Kennzeichnung von Gespannen in Spanien
Das spanische Reccht sieht vor, dass Gespanne, also auch Pkw mit Wohnanhänger, die mehr als 12 m lang sind, hinten mit Heckmarkierungstafeln gekennzeichnet sein müssen. Diese sollen den nachfolgenden Verkehr vor einem beabsichtigten Überholvorgang auf einen längeren Überholweg hinweisen.
Die Tafeln sind gelb mit einem roten Rand, reflektierend und basieren auf der ECE Regelung Nr. 70. Es können eine Tafel mit den Maßen 1130-2300 mm x 200 mm oder zwei Tafeln mit den Maßen 565 mm x 200 mm angebracht sein. Die Tafeln sind im kfz-Handel, vorrangig im Nutzfahrzeugbereich erhältlich.
In Deutschland sind diese Heckmarkierungstafeln zwar nicht vorgeschrieben, können nach europäischem Recht aber am Farzeug sein und brauchen nicht erst an der spanischen Grenze angebracht werden. Grundlage sind dafür die Richtlinien 70/156 EWG und 76/756 EWG in Verbindung mit der ECE Regelung Nr. 48. In letztgenannter wird zu den hinteren dreieckigen Rückstrahlern darauf verwiesen, dass zusätzliche rückstrahlende Einrichtungen und Materialien zulässig sind, wenn sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht beeinträchtigen.
Dieter Diekmann, DCC Bundes Caravan- und Motorcaravanreferent 


|